Diese Seite soll Ihnen Fachinformationen und Praxistipps zu den wichtigsten Fragen und Alltagssituationen rund um Ihre Private Krankenversicherung bei der Halleschen aufzeigen.
Für 2025 ändern sich die folgenden Bemessungsgrenzen und damit auch der gesetzliche Höchstbeitrag zur Krankenkasse:
Pflichtversicherungsgrenze (JAEG): 73.800 € im Jahr (+6,5% zu 2024)
Beiragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € monatlich (+6,5% zu 2024)
Durschnittlicher Beitragssatz GKV ohne Pflege: 17,1%
Durchschnittlicher Höchstbeitrag GKV inkl. Pflege (ohne Kinder): 1.174,18 € monatlich (bei 5.512,50 € Bruttoeinkommen) - Steigerung ca. 124 € monatlich (+12%) zum Vorjahr
Die enormen Steigerungen im Gesundheitswesen werden in den kommenden Jahren zu massiven Beitragssteigerungen bei den gesetzlichen Krankenkassen führen. Experten rechnen bereits heute bis zum Jahr 2035 mit einem Beitragssatz von über 22%!
Zudem werden die gesetzlichen Krankenkassen bereits jetzt mit über 14,5 Mrd. € jährlich aus Steuermitteln bezuschusst, da die Umlagefinanzierung aus regulären Krankenversicherungsbeiträgen nicht kostendeckend ist.
Gleichzeitig wurden in den letzten Jahrzehnten regelmäßig Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen gekürzt oder sind komplett weggefallen. Eine Private Krankenversicherung darf im Gegensatz dazu keine nachteiligen Leistungsänderungen vornehmen!
Auch die Privaten Krankenversicherungsunternehmen sind aufgrund der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen (z.B. Leistungsausgaben in Krankenhäusern +13,5% zum Vorjahr) nicht von Beitragsanpassungen ausgenommen. Die Fachpresse rechnet im Schnitt über alle PKV Versicherer mit mehr als 12% Preissteigerungen im Bestand für 2025.
Die Privaten Krankenversicherungsunternehmen dürfen die Beiträge erst bei Erreichung bestimmter Schwellenwerte anpassen. So kommt es in der Praxis vor, dass es Jahre mit höheren Anpassungen gibt und dann wiederum Jahre ohne oder mit nur sehr geringer Anpassung.
Die Hallesche gehört, wie auch in der Vergangenheit erfolgreich bewiesen, zu den beitragsstabilsten PKV Anbietern und wird regelmäßig in unabhängigen Ratings ausgezeichnet. Die durchschnittlichen Anpassungen lagen in den letzen zehn Jahren bei 3,1 % p.a.
Hallesche: Voraussichtliche Anpassungen für 2025 am Beispiel eines 38-Jährigen
NK.select S: keine Anpassung
NK.select L: Durchschnittlich +39 € monatlich (7,5% - 10,7%)
NK.select XL: Durchschnittlich +47 € monatlich (7,7% - 9,6%)
Wir empfehlen die Nutzung eines Beitragsentlastungstarifs, um den Krankenversicherungsbeitrag im Alter zu reduzieren (bis hin zur völligen Kompensation). Der Beitrag kann im gleichen Verhältnis wie der Grundtarif steuerlich abgesetzt werden und die Entlastung im Alter ist praktisch steuerfrei. Für Arbeitnehmer ergibt sich zudem der Vorteil, dass der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss für den Entlastungstarif genutzt werden kann. Großer Vorteil im Gegensatz zu den meisten anderen Anlageformen: Das "Guthaben" im Entlastungstarif kann nicht angegriffen werden (z.B. bei Insolvenz, Scheidung etc.) und ist somit sehr sicher geschützt. Ergänzend vermitteln wir auch weitere Anlageformen, wie z.B. die Basisrente oder ETF-Fondssparpläne.
Tipp: Wer bereits einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, sollte diesen alle 2-3 Jahre an die allgemeinen Preissteigerungen anpassen, damit auch der Entlastungsbeitrag "mitwächst".
Die Tarifreihe NK.select bietet für jeden Leistungsanspruch eine passende Absicherungslösung. Vom günstigen Einsteigerschutz (NK.select S) bis hin zum hochwertigen Premiumschutz (NK.select XL) kann der Schutz an die eigenen Anforderungen angepasst werden.
Tipp: Vereinbaren Sie den Optionstarif NK.select FLEX und Sie können innerhalb von 2,5 oder 8 Jahren oder bei Renteneintritt den Tarif in hochwertigere Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Auch eine Reduzierung (z.B. XL in L oder S) und späterer Wechsel zurück in den L oder XL ist damit möglich. Und auch die Reduzierung der Selbstbeteiligung kann mit dem NK.select FLEX ohne Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
Die Hallesche bietet einen recht umfangreichen Vorsorgekatalog an, dessen Nutzung wir nur empfehlen können. Die Abrechnung des Arztes hat keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit und wird auch nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Tipp: Legen Sie der Arztpraxis die Übersicht vor, damit diese weiß, was abgerechnet werden kann.
Tipp: Schreiben Sie bei Einreichung von Rechnungen zu Vorsorgeuntersuchungen immer auf die Rechnung, dass nur der Anteil erstattet werden soll, der keine Auswirkung auf den Selbstbehalt oder die Beitragsrückerstattung hat!
Begrenzungen bei der Professionellen Zahnreinigung: Im NK.select S 1x pro Jahr // im NK.select L 2x pro Jahr
Bevor z.B. eine ambulante oder stationäre Behandlung, Psychotherapie, Physiotherapie, eine Operation oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird, empfehlen wir immer zunächst die Kostenübernahme mit der Versicherung zu klären. Die Tarifbedingungen sehen teilweise Leistungsgrenzen und die Pflicht zur Einreichung von Heil- und Kostenplänen vor. Es fällt vermehrt auf, dass bei Arztrechnungen eine "Rechnungsoptimierung" vorgenommen wird. Hierbei werden teilweise untergeordnete Leistungen in Rechnung gestellt, die tatsächlich gar nicht erbracht wurden. Als Privatpatient genießen Sie den großen Vorteil der Rechnungseinsicht. Machen Sie sich diese Transparenz zu Nutze und prüfen Sie Ihre Arztrechnungen. Bei ungerechtfertigt abgerechneten Leistungen sprechen Sie das offen aber höflich an. Dies kommt letzendlich allen Versicherten zugute.
Tipp: Immer im Vorfeld die Kostenübernahme klären! Dies auch gerne über uns oder direkt mit der Leistungsabteilung der Halleschen
Tipp: >> Tarifvergleich NK.select S, L und XL <<
Tipp: >> Preisverzeichnis für Heilmittel NK.select S, L und XL (Stand 2024) <<
Tipp: >> Rechnungs-Check <<
Wer im vollen Kalenderjahr keine Kostenerstattung bei der Halleschen beantragt, erhält gemäß folgender Staffel seinen Grundtarifbeitrag (z.B: NK.select XL) zurück:
1. Kalenderjahr: 1 Monatsbeitrag
2. Kalenderjahr: 1,5 Monatsbeiträge
3. Kalenderjahr: 2,0 Monatsbeiträge
4. Kalenderjahr: 2,5 Monatsbeiträge
5. Kalenderjahr: 3,0 Monatsbeiträge
Es lohnt sich daher vor Rechnungseinreichung zu prüfen, wie hoch der Erstattungsanspruch ist. Insbesondere, wenn man bereits mehrere Jahre Leistungsfrei ist und entsprechende Rückerstattungen zu erwarten hat. Bei Rechnungseinreichung fällt man in der o.a. Staffel zurück und fängt wieder von vorne an.
Tipp: Sammeln Sie Ihre Rechnungen und prüfen Sie Ende des Jahres, ob es sich lohnt diese einzureichen. Vorsorgeuntersuchungen können natürlich immer eingereicht werden. Beachten Sie dazu die gesonderten Tipps.
Wir werden oft gefragt, welche Selbstbeteiligungsvariante man wählen sollte. Generell gilt hierzu Folgendes: Tarife mit höherer Selbstbeteiligung unterliegen unserer Erfahrung nach erheblich stärkeren prozentualen Beitragsanpassungen. Auch werden in diesen Tarifen weniger Alterungsrückstellungen für später gebildet. Da der Beitrag steuerlich absetzbar ist (Arztrechnungen in der Regel nicht) macht es zumeist Sinn eine eher niedrigere SB auszuwählen.
Empfehlung für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss: SB 0 € bis max. 300 €
Empfehlung für Selbständige: SB 0 € bis max. 1.500 € (besser ist allerdings eine niedrigere SB)
Wir empfehlen Rechnungen mit der Service-App "Hallesche4u" einzureichen.
Die Bearbeitungszeiten liegen aktuell bei 9 Werktagen für Arztrechnungen und 13 Werktagen für Zahnarztrechnungen. Rechnungen müssen meist innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden, sodass die Kostenerstattung der Halleschen in der Regel deutlich früher erfolgt und Sie somit nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipp: >> App Hallesche4u <<
Die Hallesche bietet Ihren Kunden kostenfrei eine große Anzahl an Gesundheitsbroschüren (DIN A5 Format) und auch einen Service-Ordner inkl. Register zur Bestellung an.
Die Lieferung erfolgt meist in 3-5 Werktagen und ist komplett kostenfrei.
Tipp: >> Bestellformular <<
Ist man mal ein paar Jahre in der PKV versichert, wird oft vergessen warum man den Schritt in die PKV gegangen ist. Hierbei hilft einem die Hintergrundinfo zu den gravierenden Unterschieden der beiden Krankenversicherungssysteme in folgender Gegenüberstellung: